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Allgemeine Bedingungen und Konditionen
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN WICOTEX B.V.
Artikel 1 - Anwendbarkeit dieser Bedingungen und Konditionen
1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jedes Angebot, jede Offerte und jeden Vertrag der WICOTEX B.V.(kvk-Nr. 77729129), im Folgenden: "Wicotex",
1.2 Sofern der Käufer in seinem Angebot oder seiner Annahme auf andere Bedingungen verweist, wird deren Anwendbarkeit ausdrücklich abgelehnt.
Artikel 2 - Abschluss und Lieferung
2.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jedes Angebot der Firma und für jeden zwischen der Firma und dem Käufer geschlossenen Fernabsatzvertrag und jede Bestellung.
2.2 Ein vereinbarter Liefertermin ist keine Frist, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
2.3 Wicotex ist berechtigt, verkaufte Waren in Teilen zu liefern. Wenn die Waren in Teilen geliefert werden, ist Wicotex berechtigt, jeden Teil separat in Rechnung zu stellen.
Artikel 3 - Lagerung
3.1 Wenn der Käufer aus irgendeinem Grund nicht in der Lage ist, die Waren zum vereinbarten Zeitpunkt abzunehmen, und die Waren versandbereit sind, wird Wicotex, sofern ihre Lagermöglichkeiten es zulassen, auf Wunsch des Käufers die Waren einlagern, sichern und alle angemessenen Maßnahmen ergreifen, um ihre Verschlechterung zu verhindern, bis sie an den Käufer geliefert worden sind.
3.2 Der Käufer ist verpflichtet, Wicotex die Lagerkosten gemäß den üblichen Tarifen von Wicotex und in Ermangelung dessen gemäß den branchenüblichen Tarifen zu erstatten, und zwar ab dem Zeitpunkt, zu dem die Waren versandbereit sind, oder, wenn dies ein späterer Zeitpunkt ist, ab dem im Kaufvertrag vereinbarten Lieferdatum.
Artikel 4 - Qualität
4.1 Wicotex verpflichtet sich gegenüber dem Käufer, die Waren in der Beschreibung, Qualität und Menge zu liefern, wie sie im Angebot (eventuell später geändert) näher beschrieben sind.
4.2 Wicotex verpflichtet sich, dem Käufer Waren zu liefern, die:
- aus einwandfreiem Material bestehen und von einwandfreier Konstruktion sind;
- in jeder Hinsicht mit den von Wicotex und/oder dem Käufer zur Verfügung gestellten Mustern oder Modellen identisch sind;
- die Leistung (Ausführung) wie im Angebot beschrieben erbringen.
4.3 Wicotex garantiert nicht, dass die Waren für den Zweck geeignet sind, für den der Käufer sie zu verwenden beabsichtigt, auch dann nicht, wenn dieser Zweck Wicotex bekannt gegeben wurde, es sei denn, das Gegenteil wurde zwischen den Parteien vereinbart.
Artikel 5 - Garantie und Haftung
5.1 Wicotex garantiert, dass der Entwurf, die Zusammensetzung und die Qualität der aufgrund der Bestellung zu liefernden Waren in jeder Hinsicht allen Anforderungen entsprechen, die in den zum Zeitpunkt des Abschlusses des Kaufvertrags geltenden Gesetzen und/oder anderen einschlägigen behördlichen Vorschriften festgelegt sind.
5.2 Wicotex haftet sowohl gegenüber dem Käufer als auch gegenüber den Abnehmern des Käufers für Schäden an und durch die Waren während der in der Auftragsbestätigung genannten Gewährleistungsfrist, es sei denn, der Schaden ist darauf zurückzuführen, dass der Käufer oder einer seiner Abnehmer die Waren entgegen der beiliegenden Gebrauchsanweisung verwendet oder in sonstiger Weise einen Fehler bei ihrer Verwendung begeht.
5.3 Die Haftung von Wicotex beschränkt sich auf die kostenlose Reparatur mangelhafter Waren oder den Ersatz dieser Waren oder von Teilen davon, dies alles nach Wahl von Wicotex, innerhalb einer Sichtfrist von 30 Tagen. Nach Ablauf dieser 30 Tage erlischt die Garantiefrist.
Artikel 6 - Eigentumsvorbehalt
6.1 Vorbehaltlich der Bestimmungen in den Absätzen 2 und 4 dieses Artikels gehen das Eigentum und die Gefahr an den Waren bei der Lieferung auf den Käufer über.
6.2 Solange der Käufer den Kaufpreis mit eventuellen Nebenkosten nicht vollständig bezahlt oder dafür keine Sicherheit geleistet hat, behält sich Wicotex das Eigentum an den Waren vor. In diesem Fall geht das Eigentum auf den Käufer über, sobald dieser seine gesamten Verbindlichkeiten gegenüber Wicotex erfüllt hat.
6.3 Hat Wicotex begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Käufers, ist Wicotex berechtigt, die Auslieferung der Ware so lange aufzuschieben, bis der Käufer Sicherheit für die Zahlung geleistet hat.
Zahlung. Der Käufer haftet für alle Schäden, die Wicotex durch diese verspätete Lieferung entstehen.
Artikel 7 - Zahlung, Verzug und Inkassokosten
7.1 Der Kaufpreis umfasst neben dem Preis der Waren auch die Kosten für Verpackung, Transport und Lieferung an den vom Käufer angegebenen Ort innerhalb der Niederlande. Bei einer Bestellung über einen Betrag von € 75,- sind die Transport- und Lieferkosten im Preis enthalten. Dieser Betrag kann jährlich entsprechend der Erhöhung der Transportkosten angepasst werden.
7.2 Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufpreis innerhalb von 30 Tagen nach Zusendung der Rechnung durch Wicotex zu zahlen.
Für neue Geschäftskunden muss die1. Bestellung vor der Lieferung bezahlt werden.
Für Privatkunden müssen alle Bestellungen vor der Lieferung bezahlt werden.
7.3 Der Käufer ist nicht berechtigt, wegen einer von ihm geltend gemachten Gegenforderung einen Betrag von diesem Kaufpreis abzuziehen.
7.4 Sollte der Käufer beschließen, den Kauf innerhalb von 30 Tagen zurückzugeben, gehen die Versandkosten vollständig zu Lasten des Käufers und Wicotex haftet in keiner Weise dafür.
7.5 Wenn eine Gutschrift ausgestellt werden muss, wird diese Gutschrift nicht direkt an den Käufer ausgezahlt, sondern mit der neuen Bestellung verrechnet.
7.6 Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht rechtzeitig nachkommt, ist er von Rechts wegen in Verzug. Bei einer Mahnung kann der Käufer zur Zahlung von 10 € Verwaltungskosten verpflichtet werden.
7.7 Wenn Wicotex im Falle des Verzugs des Käufers außergerichtliche Maßnahmen ergreift, gehen die Kosten dafür zu Lasten des Käufers. Es handelt sich dabei um die Kosten, die über die Hauptsumme hinausgehen, gemäß der Verordnung über die Vergütung der außergerichtlichen Inkassokosten vom 1. Juli 2012. Diese außergerichtlichen Kosten belaufen sich auf einen Mindestbetrag von 40 € und einen Höchstbetrag von 6.775 €, abhängig von der Hauptsumme.
Artikel 8 - Auflösung
8.1 Wenn der Käufer, nachdem er in Verzug geraten ist, einer Inverzugsetzung mit einer Frist von einer Woche nicht nachkommt, ist Wicotex berechtigt, den Kaufvertrag ohne gerichtliche Intervention aufzulösen.
8.2 Darüber hinaus wird der Kaufvertrag ohne gerichtliches Einschreiten von Rechts wegen aufgelöst, wenn der Käufer für insolvent erklärt wird, einen vorläufigen Zahlungsaufschub beantragt oder ein Antrag von Wicotex, einer natürlichen Person, vom Gericht bewilligt wird, die Umschuldungsregelung für anwendbar zu erklären, oder die Verfügungsgewalt über sein Vermögen oder Teile davon durch Pfändung, Konkursverwaltung oder auf andere Weise verliert, es sei denn, der Konkursverwalter oder Treuhänder erkennt die Verpflichtungen aus diesem Kaufvertrag als Nachlassschuld an.
8.3 Im Falle der Auflösung haftet der Käufer für den von Wicotex erlittenen Schaden, einschließlich des entgangenen Gewinns, der Transportkosten und der Kosten für die Inverzugsetzung.
Artikel 9 - Anwendbares Recht und Streitigkeiten
9.1 Auf alle von Wicotex geschlossenen Verträge ist ausschließlich niederländisches Recht anwendbar. Das Wiener Kaufrecht ist auf diese Verträge nicht anwendbar.
9.2 Alle Streitigkeiten, die sich zwischen den Parteien aus ihrem Vertrag oder aus weiteren Verträgen und anderen Handlungen im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergeben, werden vom Landgericht Gelderland, Standort Arnheim, entschieden, es sei denn, dass zwingende Zuständigkeitsvorschriften diese Wahl verhindern.
Diese Bedingungen gelten ab dem 11. Juni 2024 und wurden am 11. Juni 2024 bei der Handelskammer in Tiel unter der Nummer 77729129 hinterlegt.
Urheberrecht © Wicotex | 11. Juni 2024